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Insolvenz- und Reiserücktrittskostenversicherung

Insolvenzversicherung

Seit dem 01.11.1994 verlangt der Gesetzgeber für alle Reisen eine Absicherung der Kundenzahlungen für den Fall des Konkurses des Reiseveranstalters. Wir betreiben diese Absicherung über eine Insol­venzversicherung bei der Gesellschaft „TourVers“-Touristik Versiche­rungs GmbH Hamburg.
Zusammen mit der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung erhalten Sie den Sicherungsschein, der Ihnen einen direkten Anspruch gegen die Versicherung garantiert. Ihre Zahlungen an uns sind somit in voller Höhe abgesichert!


Reiserücktrittskostenversicherung

Um welche Versicherungsart handelt es sich?

Ihre Versicherung ist eine zeitlich befristete Reiseversicherung. Der Umfang und die einzelnen Leistungen Ihres Vertrages werden vom gewählten Tarif bestimmt.

Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz?

  • Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung versichert die Übernahme der Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht antreten können.
  • Urlaubsgarantie: Haben Sie sich entschieden, zusätzlich die Urlaubsgarantie zu versichern, besteht der Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen. Versicherte Ereignisse sind z. B.: unerwartete schwere Erkrankung, Unfall oder Tod.

Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten?

Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem ausgewählten Versicherungsschutz. In der Prämientabelle für die einzelnen Versicherungsprodukte können Sie die genaue Prämie zum jeweiligen Versicherungsschutz ablesen.

Was ist nicht versichert?

Einige Fälle schließen wir vom Versicherungsschutz aus. Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere, wenn der
Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt.

Welche Pflichten müssen Sie beachten, wenn der Versicherungsfall eintritt?

Halten Sie den Schaden möglichst gering! Zeigen Sie die Schäden unverzüglich der HanseMerkur an.

Welche Rechtsfolgen ergeben sich für Sie bei der Nichtbeachtung der Pflichten?

Ganz wichtig: Wird eine der Pflichten verletzt, so kann die HanseMerkur die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Verlust der kompletten Versicherungsleistung führen.

Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Zahlung der Prämie.

 

Verbraucherinformation/Leistungsbeschreibung/Reiserücktrittskosten-Versicheurng

Was wird geleistet?

Im Versicherungsfall erstatten wir Ihnen

  • die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) bei Nichtantritt der Reise/bei Nichtnutzung des Mietobjekts,
  • die Hinreise-Mehrkosten bei verspätetem Antritt der Reise, max. jedoch bis zur Hohe der Stornokosten, die bei Nichtantritt der Reise angefallen wären

Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulant behandelte Erkrankung. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person. Versicherungsschutz besteht vom Abschluss der Versicherung bis zum Reiseantritt.

Gegen was wird versichert?

  • Unerwartete schwere Erkrankung, Tod, schwerer Unfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, bei der versicherten Person oder einer Risikoperson.
  • Verlust des Arbeitsplatzes einer versicherten Person mit anschließender der Agentur für Arbeit gemeldeter Arbeitslosigkeit infolge einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Nicht versichert ist der Verlust von Aufträgen oder die Insolvenz bei Selbständigen.
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus, sofern die versicherte Person bei der Reisebuchung bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet war. Nicht versichert sind die Aufnahme von Praktika, betrieblichen Maßnahmen oder Schulungsmaßnahmen jeglicher Art sowie die Arbeitsaufnahme eines Schülers oder Studenten während oder nach der Schul- oder Studienzeit.
  • Unerwarteter Arbeitsplatzwechsel der versicherten Person, wenn die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt.
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule/Universität/Fachhochschule oder College der versicherten Person, wenn die Wiederholung der Prüfung in die versicherte Reisezeit fällt.
  • Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person.
  • Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge Feuer, Elementarereignissen oder strafbarer Handlungen Dritter.
  • unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, Wehrübung, Zivildienst.

Welche Personen sind versichert?

Versichert sind bis zu 4 versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben sowie nicht mitreisende Angehörigen einer versicherten Person. Ehepartner, Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister und Enkel.

Einschränkung des Versicherungsschutzes

  1. Die HanseMerkur ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn für den Versicherungsnehmer bzw. für die versicherte Person der Versicherungsfall bei Abschluss der Versicherung voraussehbar war.
  2. Nicht versichert sind

a) Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt und in
den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt worden sind Kontrolluntersuchungen sind davon ausgenommen;
b) Krankheiten, die den Umständen nach als eine psychische Reaktion auf Terroranschläge, Flug- oder Busunglücke oder die Befürchtung von inneren Unruhen, Kriegsereignissen, Terroranschlägen, Elementarereignissen, Krankheiten oder Seuchen, jeweils im Zielgebiet, aufgetreten sind;
c) Lockerungen oder Verlust von Prothesen aller Art;
d) Nach einem Reiseabbruch entstehende zusätzliche Rückreisekosten oder Kosten für am Urlaubsort nicht genutzte Reisetage sowie entgangene Urlaubsfreuden;
e) Terroranschläge oder -drohungen,
f) Vermögensfolgeschäden.

Was ist im Schadenfall zu tun?

  1. Bei der Buchungsstelle ist eine unverzügliche Stornierung erforderlich, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten! Höhere Stornokosten werden nicht erstattet, wenn Sie aufgrund Nichteintritts einer erhofften Besserung oder Heilung die Reise zu spät stornieren!
  2. Bei einem Schadenfall über 300,- EUR können Sie sich einen Vordruck für eine Schadenanzeige mit ärztlichem Attest unter Tel. 040/41 19-23 00 anfordern oder unter www.hmrvde/schadenformulare ausdrucken.
    Bei geringfügigeren Schadenfällen reicht ein formloses ärztliches Attest mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten.
  3. Der HanseMerkur sind folgende weitere Unterlagen einzureichen,
  • Sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original Bezahlte Original-Kostennachweise Ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten (bei der Urlaubsgarantie: die ärztliche Bescheinigung eines Arztes vom Reiseort)
  • bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde
  • bei Arbeitsplatzverlust eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die betriebsbedingte Kündigung sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Beginn der Arbeitslosigkeit
  • bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Bescheinigung des neuen Arbeitgebers über den Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Änderungsbescheid
  • bei Arbeitsplatzwechsel Bescheinigungen des alten und neuen Arbeitgebers inkl. des Nachweises zur Probezeit
  • bei notwendigen Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen eine Bescheinigung der Universität/Fachhochschule/College
  • bei Einberufung zum Grundwehrdienst, zur Wehrübung oder zum Zivildienst Bescheinigung der staatlichen Stelle

 

Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)

Was wird geleistet?

  • Die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten bei vorzeitigem Abbruch der Reise oder verspäteter Rückkehr von der Reise
  • Der versicherte Reisepreis bei vorzeitigem Abbruch der Reise in der 1. Hälfte der versicherten Reise, max. innerhalb der ersten 8 Reisetage
  • Die nicht in Anspruch genommenen (versicherten) Reiseleistungen bei vorzeitigem Abbruch der Reise in der 2. Hälfte der versicherten Reise, spätestens ab dem 9. Reisetag
  • Die nicht in Anspruch genommenen (versicherten) Reiseleistungen bei Unterbrechung der Reise
  • Für notwendige Beförderungskosten, die die versicherte Person bei einer Unterbrechung einer Kreuzfahrt oder einer Rundreise aufbringen muss, um von dem Ort an dem die Reise unterbrochen werden musste, wieder zur Reisegruppe gelangen zu können, sofern ein versichertes Ereignis vorliegt.

Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme:
Ambulant behandelte Erkrankung. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person. Versicherungsschutz besteht nach Reiseantritt für die versicherte Reisezeit.

Gegen was wird versichert?

  • Unerwartete schwere Erkrankung, Tod, schwerer Unfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit bei der versicherten Person oder einer Risikoperson
  • Erheblicher Schaden am Eigentum einer versicherten Person infolge Feuer, Elementarereignissen oder strafbarer Handlungen Dritter

Welche Personen sind versichert?

Versichert sind bis zu 4 versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben sowie nicht mitreisende Angehörigen einer versicherten Person: Ehepartner, Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister und Enkel.

Einschränkung des Versicherungsschutzes

  1. Die HanseMerkur ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn für den Versicherungsnehmer bzw. für die versicherte Person der Versicherungsfall bei Abschluss der Versicherung voraussehbar war.
  2. Nicht versichert sind

a) Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt und in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt worden sind. Kontrolluntersuchungen sind davon ausgenommen;
b) Krankheiten, die den Umständen nach als eine psychische Reaktion auf Terroranschläge, Flug- oder Busunglücke oder die Befürchtung von inneren Unruhen, Kriegsereignissen, Terroranschlägen, Elementarereignissen, Krankheiten oder Seuchen, jeweils im Zielgebiet, aufgetreten sind;
c) Lockerungen oder Verlust von Prothesen aller Art;
d) entgangene Urlaubsfreuden;
e) Terroranschläge oder -drohungen;
f) Vermögensfolgeschäden.

Was ist im Schadenfall zu tun?

  1. Bei dem Reiseleiter, Vermieter ist eine unverzügliche Abmeldung erforderlich, um die Kosten so gering wie möglich zu halten!
  2. Bei einem Schadenfall über 300,- EUR können Sie sich einen Vordruck für eine Schadenanzeige mit ärztlichem Attest unter Tel. 040/4719-23 00 anfordern oder unter www.hmrv.de/schadenformulare  ausdrucken. Bei geringfügigeren Schadenfällen reicht ein formloses ärztliches Attest mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten.
  3. Der HanseMerkur sind folgende weitere Unterlagen einzureichen
  • Sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original
  • Bestätigung des Hotels, Vermieters, Reiseleiters über den Abbruch/die Unterbrechung der Reise
  • Bezahlte Original-Kostennachweise
  • Ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten (bei der Urlaubsgarantie: die ärztliche Bescheinigung eines Arztes vom Reiseort)
  • bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde

 

Abschlussfrist

Alle Prämien, die die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung enthalten, sind sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt abzuschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Kalendertag nach Reisebuchung erfolgen. Versicherungsschutz besteht erst nach Zahlung der Prämie, sofern die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind. Anderenfalls besteht trotz Zahlung der Prämie KEIN Versicherungsschutz.

Schadenmeldung

Im Schadenfall benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen: Kopie des Versicherungsnachweises, Kopie der Buchungsbestätigung des Veranstalters, zur Überweisung des eventuellen Erstattungsbetrages die Angabe der Bankverbindung des Empfängers (bei Auslandskonten die IBAN-Nummer und den BIC-Code). Schadenformulare im Internet unter www.hmrv.de/schadenformulare.

Im Schadenfall senden Sie bitte die vorgenannten Unterlagen an die:

HanseMerkur Reiseversicherung AG,
Abt. RLK/Leistung
Siegfried-Wedells-Platz 1,
20354 Hamburg

Bei unvollständig eingereichten Unterlagen kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Bitte die Unterlagen nicht heften oder klammern. Schadenformulare sind grundsätzlich vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Anderenfalls kann dies eine Entschädigungskürzung bedeuten.

 

Reiserücktrittskosten-Versicherung
Reisepreis pro Pers./Objekt bis € Einzelperson € Produktnummer
100,-
200,-
400,-
600,-
800,-
1.000,-
1.500,-
2.000,-
2.500,-
3.000,-
4.000,-
5.000,-
5,-
10,-
19,-
29,-
37,-
43,-
51,-
62,-
79,-
105,-
135,-
179,-
901030
901031
901032
901033
901034
901035
901036
901037
901038
901039
901040
901041

 

Reiserücktrittskosten-Versicherung
inkl. URLAUBSGARANTIE
Reisepreis pro Pers./Objekt bis € Einzelperson € Produktnummer
100,-
200,-
400,-
600,-
800,-
1.000,-
1.500,-
2.000,-
2.500,-
3.000,-
4.000,-
5.000,-
7,-
13,-
23,-
33,-
40,-
47,-
62,-
73,-
95,-
125,-
159,-
200,-

901002
901003
901004
901005
901006
901007
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