Für die meisten Familien war und ist die Corona-Pandemie eine anstrengende Zeit. Damit Familien mit kleinen und mittleren Einkommen und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung wieder Kraft tanken können, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ eine weitere Maßnahme entwickelt: die „Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern“.
Wenn Sie zu den förderberechtigten Familien zählen, bezahlen Sie für einen Familienurlaub von einer Woche in einer unseren Familienferienstätten auf der Nordseeinsel Spiekeroog oder in der Eifel nur zehn Prozent der Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Für das Programm „Corona-Auszeit für Familien“ stellt das Bundesfamilienministerium insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung.
Welche Familien können die geförderte Familienferienzeit in Anspruch nehmen?
Ob Ihre Familie für eine geförderte Familienferienzeit berechtigt ist, hängt von Ihrer individuellen Familien- und Einkommenssituation ab.
MIT Einkommensgrenze
OHNE Einkommensgrenze
oder
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Plätze für die Familienfreizeiten stehen in begrenzter Zahl zur Verfügung.
Folgende Termine sind für diese Familienfreizeiten (inkl. Vollpension) vorgesehen (kürzere oder andere Zeiträume sind nicht möglich):
Haus Winfried / Nordseeinsel Spiekeroog
→ 04.03. – 11.03.2022 (AUSGEBUCHT!)
Eigenanteil (10 %) p. P./Woche:
Erw./Kinder ab 14 J.: € 42,70
Kinder von 10 – 13 J.: € 37,10
Kinder von 5 – 9 J.: € 33,60
Kinder von 3 – 4 J.: € 26,25
Kinder bis einschließlich 2 Jahre frei!
St. Ludger / Baasem in der Eifel
→ 02.07. – 09.07.2022 (AUSGEBUCHT!)
→ 05.08. – 12.08.2022 (AUSGEBUCHT!)
→ 21.10. – 28.10.2022 (AUSGEBUCHT!)
Eigenanteil (10 %) p. P./Woche:
Erw./Kinder ab 14 J.: € 44,10
Kinder von 10 – 13 J.: € 39,20
Kinder von 5 – 9 J.: € 35,-
Kinder von 3 – 4 J.: € 29,40
Kinder bis einschließlich 2 Jahre frei!
Wo stelle ich den Antrag, wenn ich berechtigt bin? Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Wo kann ich den vergünstigten Erholungsaufenthalt verbringen?
Ihren Aufenthalt können Sie in einer unserer Familienferienstätten über uns buchen. Das KFO ist als Träger eine gemeinnützige Einrichtung, die Urlaube für Familien im Rahmen der „Corona-Auszeit“ anbietet. Unsere Familienfreizeiten sind speziell auf die Bedürfnisse von Familien ausgerichtet und bieten unter anderem eine stundenweise Kinderbetreuung an.
Wichtig zu wissen:
Online Check:
Einkommensrechner
(Link zu BAG-Familienerholung)
Hier finden Sie alle erforderlichen Unterlagen:
PDF – Antragsformular
PDF – Verbindliche Anmeldung KFO
Weitere Informationen und Beratung:
Christina Weiher
0208 99423-74
c.weiher@kforeisen.de
Es gelten die Reise- und Geschäftsbedingungen des KFO mit Ausnahme der Ziffern 2 und 17.